Pädagogik M.A.

SPO2017

Modulhandbuch

Pädagogik Master

 

Studienziel

Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, die theoretischen Grundlagen und zentralen Befunde in den behandelten Forschungs- und Praxisfeldern darzulegen sowie eigene Forschungsvorhaben darin zu verorten und durchzuführen. Exemplarisch geschieht dieses in Studienarbeiten und in der Masterarbeit. Eine zielgruppengerechte Präsentation von Forschungsergebnissen gehört ebenfalls zu den Lernzielen.
Die Qualifikationsziele sind sowohl forschungs- als auch praxisbezogen und in den Themenfeldern der Berufspädagogik, der Bildungsforschung sowie der Lehr-Lernforschung verortet. Die Schwerpunkte liegen jeweils bei den aktuellen Forschungsfragen.
Durch Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse können die Studierenden den Transfer der Studieninhalte in die Bereiche der Aus-, Weiter- und Erwachsenenbildung leisten. Dies umfasst beispielsweise didaktische Analyse, Curriculumentwicklung sowie Evaluation pädagogischer Maßnahmen.

Ansprechpartner für den Studiengang Pädagogik BA. / MA. ist Frau Schmid.

Studienverlauf

Das Studium setzt sich aus der angewandten Bildungsforschung (50LP), dem Studienprojekt (30LP), den Masterkolloquien (10LP), sowie der Masterarbeit (30LP) zusammen.

Beachten Sie die Prüfungsordnung 2017

Einen exemplarischen Studienplan finden Sie hier.

Zulassungsverfahren

Zulassungsvoraussetzung ist ein bestandener Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie oder an einer ausländischen Hochschule, wobei das Studium mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit, alternativ mit einer notwendigen Mindestpunktzahl von 180 ECTS-Punkten, in Pädagogik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt absolviert worden sein muss. Der zuvor studierte Studiengang muss mindestens zu 50% bildungs- sozial- oder geisteswissenschaftliche Studienanteile enthalten haben.

In jedem Fall sind Studienleistungen nachzuweisen in den Bereichen

  • empirisch-sozialwissenschaftlicher und geisteswissenschaftlicher Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 16 LP. Fehlen bis zu 16 LP kann der/die Bewerber/in dennoch mit der Auflage zugelassen werden, die fehlenden Leistungen bis zur Anmeldung der Masterarbeit zusätzlich zum Studienplan in der jeweils gültigen Fassung erfolgreich zu absolvieren.
  • Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (Englisch und eine weitere europäische Fremdsprache oder Latein).

Verpflichtend, da eine „Zugangsvoraussetzung“, ist außerdem die Teilnahme an einem Auswahlgespräch. Bei Nicht-Teilnahme ist also eine Zulassung nicht möglich.

Da für den Studiengang die Zahl der Studienplätze begrenzt worden ist (Numerus Clausus), findet ein Auswahlverfahren statt, in dem nach folgenden Kriterien unter den Bewerberinnen ausgewählt wird:
Bis zu 30 Punkte für den ersten akademischen Abschluss.
Bis zu 30 Punkte für das Auswahlgespräch.

Informationen über eine bestehende Zulassungsbeschränkung und die Bewerbungsfristen ergeben sich aus den Bewerbungsseiten des KIT.
Bezüglich Bewerbung und Auswahlverfahren wenden sie sich bitte an das Studienbüro.

Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier.

SPO2004: Das Studium mit dem Abschluss Magister/Magistra

Auf den erfolgreichen Abschluss eines B.A.-Studiums kann ein M.A.- Studiengang aufgebaut
werden. Dieser ist forschungsorientiert und dient dem Nachweis der Fähigkeit, eigenständig
wissenschaftliche Arbeiten auszuführen.

Das Studium orientiert sich maßgeblich an der selbstgewählten Thematik der Magisterarbeit.
Die Lehrveranstaltungen sind vom Studierenden daher gemäß den eigenen Fragestellungen
auszuwählen.

Die Magisterprüfung ist der Abschluss des Aufbaustudiengangs.

Mit der Magisterprüfung weisen die Studierenden nach, dass sie über das Ziel des vorangegangenen
B.A.-Studiengangs hinaus die Fähigkeit erworben haben, wissenschaftliche
Fragestellungen ihres Magisterfachs mit den einschlägigen Methoden selbstständig zu
bearbeiten.

Die Magisterprüfung besteht aus der Magisterarbeit und vier weiteren Prüfungsleistungen,
von denen eine die vierstündige Magisterklausur ist, während die übrigen drei in einer
zusammenhängenden mündlichen Prüfung erbracht werden. Gegenstand jeder Prüfungsleistung
ist ein Thema, das den Stoff mehrerer Lehrveranstaltungen zu einem
Prüfungsschwerpunkt zusammenfasst.

Die Magisterprüfung wird als Blockprüfung in folgender Reihenfolge abgelegt:

1. Magisterarbeit,

2. Magisterklausur,

3. mündliche Magisterprüfung.

Das Studium im Aufbaustudiengang Pädagogik erfordert bis zur Meldung zur Magisterprüfung
den Erwerb von 70 ECTS-Punkten. In jedem Fall zu absolvieren sind unter Erwerb
der im Folgenden angegebenen Anzahl von ECTS-Punkten:

1. im ersten Fachsemester nach der Bakkalaureatsprüfung:

[7.1] Oberseminar ( 8 ECTS-Punkte),

[7.2] Projekt- bzw. Forschungsseminar (8 ECTS-Punkte);

2. im zweiten Fachsemester nach der Bakkalaureatsprüfung:

das Kandidatenkolloquium „Allgemeine Pädagogik“ (8 ECTS-Punkte)

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das Kandidatenkolloquium „Berufspädagogik“ (8 ECTS-Punkte).

 

 Vorgehensweise bei der Anmeldung zur MA-Prüfung im Fach Pädagogik